AGB – Kontaktvermittlung – Partnervermittlung:
§1 Dienstvertrag – Kontaktvermittlung – Partnervermittlung:
Der Auftraggeber – nachfolgend Auftraggeber erteilt GWC Ltda nachfolgend Auftragnehmer einen Kontaktvermittlungsvertrag – einen Partnervermittlungsvertrag nach brasilianischem Recht.
Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Website der brasilianischen Firma GWC Ltda gelten bzw. akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.
§2 Kontaktvermittlung – Partnervermittlung:
Der Auftraggeber wählt 1 bis 5 Frauen aus der Frauengalerie der Amorbrazil-Website aus, , mit denen er Kontakt mit dem Ziel aufnehmen möchte, ob eine gegenseitige Sympathie vorhanden ist, um ein persönliches kennen lernen in Aussicht zu stellen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Angaben des Auftragnehmers über partnersuchende Frau(en) auf den Angaben der Frau(en) beruhen. Ein Haftungsausschluss für angeblich falsche Angaben über partnersuchende Frauen stimmt der Auftraggeber ausdrücklich zu.
Kontaktvermittlung:
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und Bildmaterial zur Verfügung. Der Auftragnehmer speichert diese Daten ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme und zeigt sie nur partnersuchenden Frauen. Der Auftragnehmer stellt eine kostenlose Kontaktanfrage an die vom Auftraggeber ausgewählten Damen. Der Auftragnehmer übermittelt die Profildaten an die ausgewählten Frauen des Auftraggebers und prüft in einzelnen Telefongesprächen mit den Frauen, welche der ausgewählten Frauen an einer Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber interessiert sind. Während der Telefonate prüft der Auftragnehmer, ob die Frauen an einem Treffen mit dem Auftraggeber interessiert sind. Die Kontaktergebnisse werden dem Auftraggeber innerhalb 2-3 Tagen nach Erhalt der Damenauswahl per E-Mail zugesandt.
Partnervermittlung:
Der Auftraggeber trifft interessierte Frauen aus der vorangegangenen Kontaktvermittlung in Brasilien oder Europa, die gleichermaßen den Wunsch haben zu heiraten. In Absprache mit dem Auftraggeber vereinbart der Auftragnehmer kennen lern Termine mit einer oder mehreren, interessierten Damen, die den Auftraggeber am Wohnort der Dame(n) oder durch Einladung des Auftraggebers am Wohnort des Auftraggebers kennen lernen wollen.
§3 Preise:
Der Auftraggeber wählt das gewünschte Angebot aus der Preisliste der Website von Amorbrazil.world.
§4 Laufzeit des Dienstvertrages Kontaktvermittlung – Partnervermittlung:
Der Kontaktvermittlungsvertrag ist auf 3 Monate befristet. Der Partnervermittlungsvertrag ist nicht befristet. Dieser ist erfüllt, wenn der Auftraggeber oder die vermittelte Dame ein Heiratsversprechen abgeben bzw. wenn beide Partner ein Heiratsaufgebot bestellen. Eine Kündigung des Kontakt- und Partnervermittlungsvertrages vor Kontaktaufnahme bzw. vor dem Treffen einer Dame, aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen. Honorar Rückerstattungen für bereits gezahlte Leistungen sind ausgeschlossen.
$5 Sondervereinbarung:
Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform und Zustimmung beider Vertragspartner. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Reisekosten für eingeladene Frauen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Frauen-Favoritenliste ist für den Auftragnehmer nicht rechtlich bindend.
§6 Recht – Gerichtsstand:
Der Auftraggeber der seinen Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union hat stimmt zu, dass dieser Dienstvertrag den Gesetzen von Brasilien unterliegt und versichert mit seiner Unterschrift, sich bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag an die zuständigen Gerichte in Brasilien zu wenden.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz der brasilianischen Firma GWC Ltda (Amorbrazil) in Salvador BA. Brasilien ist und der Vertrag nach brasilianischem Recht geschlossen wurde.
Stand Januar 2022